Dienstgrade und Beförderungsbestimmungen für die Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen

 1)  Feuerwehrfrauen - Feuerwehrmänner . . .  3)  Brandmeisterrinnen - Brandmeister . . .
 2)  Löschmeisterinnen - Löschmeister . . .  4)  Brandschutzleiterinnen - Brandschutzleiter . . .  

1)

Dienstgrad

min.
Dienstjahre

min.
Lehrgänge

Bemerkungen

FFA
FMA
Feuerwehrfrau-Anwärterin
Feuerwehrmann-Anwärter


Einstiegs-

dienstgrad

keine

mindest Eintrittsalter 16 Jahre
FF
FM
Feuerwehrfrau
Feuerwehrmann


1

Truppmann-
ausbildung
Teil 1

War der Anwärter mindestens 2 Jahre Mitglied einer JGFW kann dieser DG direkt nach dem Grundausbildungslehrgang verliehen werden.
OFF
OFM
Oberfeuerwehrfrau
Oberfeuerwehrmann


3

Truppmann-
ausbildung
Teil 2


bzw. Grundaus-
bildungslehrgang
bis zum 31.12.2004

Beförderung durch OrtsBM.
HFF
HFM
Hauptfeuerwehrfrau
Hauptfeuerwehrmann


4


10

Truppführer


2 technische
Lehrgänge

Beförderung durch OrtsBM.
Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Schriftwart, Sicherheitsbeauftragter, stellv. Jugendfeuerwehrwart
EHFF
EHFM
Erste Hauptfeuerwehrfrau
Erster Hauptfeuerwehrmann


15


20

Truppführer


2 technische
Lehrgänge

Höchster Dienstgrad der durch den OrtsBM vergeben werden kann.
Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Schriftwart, Sicherheitsbeauftragter, stellv. Jugendfeuerwehrwart

2)

Dienstgrad

min.
Dienstjahre

min.
Lehrgänge

Bemerkungen

LM Löschmeisterin
Löschmeister



5

Gruppenführer
I und II

An Funktion gebunden stellv. Gruppenführer, stellv. Jugendfeuerwehrwart
OLM Oberlöschmeisterin
Oberlöschmeister



6

Gruppenführer
I und II

Als Funktion Staffelführer oder Führer eines selbstständigen Löschtrupps, Jugendfeuerwehrwart, Stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwart, Gemeindesicherheitsbeauftragter, Gemeindepressewart
HLM Hauptlöschmeisterin
Hauptlöschmeister



7

Gruppenführer
I und II

Als Funktion Gruppenführer, Gemeindejugendfeuerwehrwart, Gemeindeausbildungsleiter, Kreis- pressewart, Kreissicherheitsbeauftragter, Kreisatemschutzbeauftragter, Kreisfunkbeauftragter; Kreisausbilder;
EHLM Erste Hauptlöschmeisterin
Erster Hauptlöschmeister



8

Gruppenführer
I und II

Als Funktion Stellv. OrtsBM einer Grundausstattungsfeuerwehr, Bezirkspressewart, Stellv. Kreisaus- bildungsleiter;

3)

Dienstgrad

min.
Dienstjahre

min.
Lehrgänge

Bemerkungen

BM Brandmeisterin
Brandmeister


8

Gruppenführer
I und II

Für die Funktion OrtsBM Feuerwehr mit Grundausstattung, Stellv. OrtsBM Feuerwehr Stützpunkt, Stellv. Zugführer in einer KFB, Stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart, Kreisausbildungsleiter
OBM Oberbrandmeisterin
Oberbrandmeister


9

Zugführer
I und II

Für die Funktion OrtsBM Feuerwehr Stützpunkt, Stellv. OrtsBM Feuerwehr Schwerpunkt, Zugführer in einer KFB, Kreisjugendfeuerwehrwart, Bezirksjugendwart, Stellv. Landesjugendfeuerwehrwart
HBM Hauptbrandmeisterin
Hauptbrandmeister


10

Zugführer
I und II

Für die Funktion OrtsBM Feuerwehr Schwerpunkt, Stellv. GemBM, Stellv. Führer einer Kreisfeuerwehrbereitschaft, Landesjugendfeuerwehrwart
EHBM Erste Hauptbrandmeisterin
Erster Hauptbrandmeister


10

Zugführer
I und II


(**Verbandsführer)

An die Funktion Stadt- / Gemeindebrandmeister oder Stellv. Stadtbrandmeister in Städten mit Berufsfeuerwehr gebunden.
(** Kreisbereitschaftsführer, Stellv. Abschnittsleiter).

4)

Dienstgrad

min.
Dienstjahre

min.
Lehrgänge

Bemerkungen

ABM Abschnittsbrandmeisterin
Abschnittsbrandmeister



10

Verbands-
führer

An die Funktion Brandschutzabschnittsleiter gebunden. In Städten mit Berufsfeuerwehr DG des Stadtbrandmeister. Stellv. Kreisbrandmeister in Landkreisen ohne Unterteilung in Brandschutzabschnitte.
KBM Kreisbrandmeisterin
Kreisbrandmeister



10

Verbands-
führer

An die Funktion Kreisbrandmeister gebunden. Höchster Dienstgrad der Freiwilligen Feuerwehr eines Landkreises.
RBM Regierungsbrandmeisterin
Regierungsbrandmeister



10

Verbands-
führer

An die Funktion Regierungsbrandmeister gebunden. Ab 18.8.2005 der höchste Dienstgrad der in der Freiwilligen Feuerwehr vergeben werden kann.
EBBM Erste Bezirksbrandmeisterin
Erster Bezirksbrandmeister



10

Verbands-
führer

An die Funktion Regierungsbrandmeister gebunden. Höchster Dienstgrad der in der Freiwilligen Feuerwehr vergeben werden kann. (Wird ab 18.8.2005 nicht mehr vergeben.)

 





















































Helmkennzeichnungen der Feuerwehren!

 

Bei den deutschen Feuerwehren finden Helmkennzeichnungen in erster Linie Verwendung, um Qualifikationen eines Feuerwehrangehörigen im Einsatz schnell erkennbar zu machen.
Die tatsächlich Funktionskennzeichnung, also die Tatsache ob ein qualifiziertes Feuerwehrmitglied diese Funktion auch gerade ausübt,
wird mit Kennzeichnungswesten angezeigt.

Des weiteren finden sich Aufkleber zum Kenntlichmachen der Atemschutzgeräteträger ("A") auf dem Helm

Kennzeichnung Freiwillige Feuerwehr
Gruppenführer(Feuerwehr)-Helmkennzeichnung.svg Gruppenführer                       
Zugführer(Feuerwehr)-Helmkennzeichnung.svg Zugführer
Kommandant(Feuerwehr)-Helmkennzeichnung.svg Gemeindebrandmeister
Kreisbrandmeister(Feuerwehr)-Helmkennzeichnung.svg Kreisbrandmeister


Westen dürfen an der Einsatzstelle nur getragen werden, wenn die entsprechenden Funktionen ausgeübt werden.
Die wahrgenommenen Funktionen können zusätzlich durch eine Aufschrift mit entsprechender Funktionsbezeichnung deutlich gemacht werden.

 


Kennzeichnungswesten Funktion

Freiwillige Feuerwehr

Gelb
Einsatzleiterin, Einsatzleiter
silber
Abschnittsleiterin /
Abschnittsleiter
Rot
Zugführerin / Zugführer
Gruppenführerin / Gruppenführer
 weiß
Diese Weste ist zur Kennzeichnung der Atemschutzüberwachung bei uns in der
Feuerwehr. Hier ist für alle Atemschutzgeräteträger die nächste Anlaufstelle.         

Westen mit der Farbe grün dürfen an der Einsatzstelle ausschließlich von der Pressesprecherin oder dem Pressesprecher getragen werden.
Westen mit der Farbe violett dürfen an der Einsatzstelle ausschließlich von der Notfallseelsorgerin oder dem Notfallseelsorger getragen werden



 


 
 









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